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BdSt erkämpft Beitragsentlastungen

Steuerwächter / Erfolge / Familie / Freiberufler / Ruheständler / Arbeitnehmer 06.11.2018

Jetzt wird endlich gehandelt!

Wenn die Renten-, Kranken-, Pflege- sowie Arbeitslosenversicherung Rücklagen bilden, dann gehört dieses Geld den Beitragszahlern! Um zu verhindern, dass die Politik das Geld der Versicherten zum Beispiel für fragwürdige neue Leistungen verschwendet oder sogar zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen missbraucht, fordert der BdSt seit Jahren gesetzliche Regeln, welche die Höhe der Rücklagen begrenzen und eindeutige Zweckbindungen vorsehen. Für die Rentenversicherung existiert ein solches Regelwerk bereits seit Jahren: Danach muss der Beitragssatz gesenkt werden, wenn die Finanzreserven eine Obergrenze übersteigen. 

Die Bundesregierung will solche Anpassungsmechanismen nun auch für die Kranken- sowie die Arbeitslosenversicherung gesetzlich festlegen – dies ist ein Erfolg für den Verband, der sich seit Jahren für ein solch transparentes und faires Beitragssystem einsetzt.

Konkret: Krankenkassen, die aus Beitragsmitteln überdimensionierte Rücklagen aufgebaut haben, müssen diese künftig für Beitragssenkungen einsetzen. Ebenso erhält auch die Rücklage der Bundesagentur für Arbeit, welche die Arbeitslosenversicherung verwaltet, einen Deckel. Auch hier muss der Beitragssatz gesenkt werden, sobald die Rücklage einen Schwellenwert überschreitet. Dieser Beschluss bedeutet für die Versicherten Entlastungen in Milliardenhöhe, ohne dass irgendeine Leistung der Sozialversicherungen gekürzt werden muss.

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