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Direktversicherung bei Arbeitnehmer-Ehegatten - Nr. 21

Publikation / Familie / Freiberufler / Unternehmen / Arbeitnehmer / Ratgeber 01.01.2023

Mit Hilfe einer Direktversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt, kann steuer- und sozialversicherungsfrei Altersvorsorgevermögen gebildet werden. Liegt ein steuerlich anerkanntes Arbeitsverhältnis vor, kann der Arbeitgeber eine Direktversicherung auch zugunsten seines im Betrieb mitarbeitenden Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner abschließen und die Beiträge als Betriebsausgaben absetzen.

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