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Doppelbesteuerung von Renten

Musterklagen / Familie / Ruheständler / Renten 02.07.2021

 BVerfG (Az. noch nicht bekannt); Vorinstanz: BFH – X R 20/19

In dieser Musterklage geht es um die Frage, wann bei Renten eine Doppelbesteuerung vorliegt und ob, eine zweifache Belastung bis zu einer gewissen Bagatellgrenze hinzunehmen ist. Zum Hintergrund: Seit dem Jahr 2005 unterliegen Renten einer stärkeren Besteuerung. Dies allein führt jedoch noch nicht zu einer Doppelbesteuerung. Nur wenn Beiträge in die Rentenversicherung aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt wurden und in der Auszahlungsphase erneut besteuert werden, liegt eine Zweifachbesteuerung vor. Details, wie die sogenannte Zweifachbesteuerung konkret zu berechnen ist, sind umstritten. Der Bundesfinanzhof hat im Mai 2021 dazu eine Rechenformel aufgestellt. Nach Rechnung des Gerichts wären vor allem künftige Rentnerjahrgänge von einer Doppelbesteuerung betroffen. Im konkreten Klagefall stellte der Bundesfinanzhof hingegen keine Zweifachbesteuerung fest – u. a. weil das Gericht zum Nachteil der Kläger eine Witwenrente einbezog. Dies benachteilige jedoch Ehepaare gegenüber unverheirateten Senioren. Deswegen und wegen weiterer Punkte wurde im Juni 2021 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.

Zum Fall: Der Kläger war zunächst als Angestellter, dann als selbstständiger Zahnarzt tätig. Neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und dem zahnärztlichen Versorgungswerk hatte er mehrere private Rentenversicherungen abgeschlossen. Das Finanzgericht Kassel hatte in seinem Fall bereits eine Doppelbesteuerung festgestellt, diese aber als geringfügig angesehen. Der Bundesfinanzhof kam hingegen nicht zu einer Doppelbesteuerung und wies die Revision daher zurück.

Verfahrensstand: Verfassungsbeschwerde eingelegt

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