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Wer mauert – wer geht voran? Zwischenstand der Umsetzung der grundgesetzlichen Schuldenbremse in Landesrecht
Am 12. Juni 2009 hat nach dem Bundestag schließlich auch der Bundesrat die Einführung einer grundgesetzlichen Schuldenbremse beschlossen. Sie gilt für den Bund ab dem Jahr 2016 und für die Bundesländer ab dem Jahr 2020. Für die Bundesländer verbleiben also nur noch viereinhalb Jahre, bis Nettokreditaufnahmen prinzipiell per Grundgesetz verboten sind.