
Die Bischofsmütze von Meißen
BdSt erkämpft Beitragsentlastungen
Reform der Sozialwahlen kommt!
Nach BdSt-Kritik werden die Sozialwahlen reformiert
Knapp 60 Mio. Euro geben die Renten- und Krankenkassen für die alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahlen aus. Doch auch bei der Wahl 2017 hatten die Versicherten mit ihrer Stimmabgabe kaum Einfluss auf die Zusammensetzung der Kassen-Parlamente. Das Problem: Die Vereinigungen, die zu den Wahlen antreten, bilden Listenblöcke – somit sind keine Einzelpersonen wählbar wie etwa die Direktkandidaten bei der Bundestagswahl. Zugleich ist es gängige Praxis, dass auf den Listen nicht mehr Bewerber stehen als Sitze in den Parlamenten zu vergeben sind. Die Listen-Kandidaten gelten damit automatisch als gewählt – ein Wettbewerb um die besten Vertreter der Beitragszahler findet nicht statt. Die Sozialwahlen sind nichts anderes als Scheinwahlen!
All dies kritisierte der BdSt im Schwarzbuch 2017/18. Denn die völlig intransparenten Sozialwahlen lockten die Versicherten kaum zur Stimmabgabe. Dennoch werden die Wahlen jedes Mal mit millionenteuren Werbekampagnen beworben. Nicht zu vergessen, dass sämtliche Briefwahlunterlagen aufwendig und kostspielig an die rund
50 Mio. Versicherten der Krankenkassen und der Rentenversicherung versendet werden müssen.
Nach der Kritik im Schwarzbuch setzten sich die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen und der BdSt an einen Tisch. Einig war man sich bei der Analyse der Defizite der Wahlen, vor allem mit Blick auf die Intransparenz. Beide Seiten forderten die Einführung von Online-Wahlen zur nächsten Wahl 2023. Union und SPD griffen die Kritik sodann im Koalitionsvertrag auf und fixierten: „Wir wollen die Selbstverwaltung stärken und gemeinsam mit den Sozialpartnern die Sozialwahlen modernisieren.“ Das Bundesinnenministerium und das Bundessozialministerium stehen bereits in intensivem Austausch, um den Koalitionsauftrag umzusetzen. Das Innenressort stellt sehr deutlich heraus: „Die Sozialwahlen eignen sich wegen der hohen Kosten in besonderem Maße für Onlinewahlen. Daher ist vorgesehen, die Sozialwahl 2023 wenigstens in Teilbereichen als Online-Wahl durchzuführen“.