
Stille Reserven im betrieblichen Grundvermögen – Wie vermeide ich ihre Versteuerung? - Nr. 58
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Wird ein Gewerbebetrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil (Anteil an einer Personengesellschaft) veräußert oder aufgegeben, muss der Inhaber bestehende stille Reserven grundsätzlich auflösen und versteuern. Der Gesetzgeber bietet hierfür verschiedene steuerliche Erleichterungen an. Gleichwohl können sich im Einzelfall Strategien zur Vermeidung oder Verschiebung der Versteuerung anbieten.
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