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Rainer Sturm@pixelio.de

Einkommensteuererklärung: Vorsicht vor einem Verspätungszuschlag

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 28.09.2023

Bei gewissen Voraussetzungen ist eine Verlängerung der Frist möglich

Die Deadline naht unaufhaltsam: Wer eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 abgeben muss und seine Steuererklärung selbst ausfüllt, der sollte dafür unbedingt das anstehende lange Wochenende nutzen. Denn die Abgabefrist für die Selbstausfüller endet am 2. Oktober 2023. Gibt man seine Erklärung bis zu diesem Termin nicht ab, muss man mit Konsequenzen in Form eines Verspätungszuschlages rechnen. Er beträgt pro Monat der Fristüberschreitung 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro.

Wer die Frist nicht einhalten kann, sollte bei seinem Finanzamt unter der Angabe von Gründen, wie einer Krankheit oder fehlender Unterlagen, eine Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung beantragen. Bei den meisten Finanzämtern genügt hierzu der Griff zum Telefonhörer, es besteht aber auch die Möglichkeit, das Finanzamt über das Kontaktformular auf der jeweiligen Homepage anzuschreiben oder über www.elster.de einen Antrag abzugeben

All diejenigen, die ihre Erklärung mit Unterstützung von einem Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Rechtsanwalt ausfüllen lassen, haben in Sachen Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung noch ein wenig Zeit. Hier muss die Abgabe bis zum 31. Juli 2024 erfolgt sein. Dennoch sollten die Steuerzahler auch hier nicht bis kurz vor Toresschluss warten, sondern sich rechtzeitig an den Berater wenden, sodass die Erklärung fristgerecht angefertigt und abgegeben werden kann. 

Entspannt können jene Steuerzahler sein, die nicht verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Angestellte Singles oder Paare mit der Steuerklasse 4/4 ohne weitere Einkünfte brauchen meist keine Einkommensteuererklärung abgeben. Sie können jedoch freiwillig eine Erklärung beim Finanzamt einreichen. Dafür haben die Steuerzahler vier Jahre Zeit, informiert der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Dies zu tun lohnt sich, wenn mit einer Steuererstattung gerechnet werden kann. Denn im Durchschnitt erhalten Steuerzahler bei einer Steuererstattung rund 1.000 Euro Steuern vom Finanzamt zurück.

Wer für seine anstehende Steuererklärung eine Übersicht benötigt, auf was es zu achten gilt, kann die „Checkliste Einkommensteuer 2022“ kostenfrei beim Bund der Steuerzahler Baden-Württem­berg unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 76 77 78 anfordern.

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Ihr Ansprechpartner

Daniel Bilaniuk
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Daniel Bilaniuk

Lohengrinstr. 4, 70597 Stuttgart 0711 76774-12 presse@steuerzahler-bw.de
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