Steuertipp: Eine "weise Voraussicht" kann keine "außergewöhnliche Belastung" sein
Steuertipp: Der Verkauf des privat genutzten Firmen-Pkws erhöht den Gewinn uneingeschränkt
Rechtstipp: Arbeitsrecht - Im Krankengeldbezug zahlt Beschäftigter Raten für das "Jobrad" selbst
Hat ein Arbeitgeber ein »JobRad-Modell« für seine Mitarbeiter eingeführt, und werden die Leasingraten für die Fahrräder im Rahmen einer Entgeltumwandlung direkt vom Bruttolohn der Beschäftigen bezahlt, die ein solches Fahrrad fahren, so muss ein Arbeitnehmer, der bei dem Modell mitmacht, dann lange krankheitsbedingt fehlt und schließlich in den Krankengeldbezug »rutscht«, die Raten aus der eigenen Tasche bezahlen. Der Beschäftigte kann nicht argumentieren, er werde unangemessen benachteiligt. Die Zahlungspflicht des Arbeitnehmers besteht auch bei »entgeltfreien Beschäftigungszeiten«, wozu der Bezug von Krankengeld zählt. Auch während der langen Arbeitsunfähigkeit bleibt das Fahrrad im Besitz des Arbeitnehmers. Damit habe er weiterhin die Nutzungsmöglichkeit, wodurch die Verpflichtung zur Gegenleistung - die Zahlung der Leasingrate - bestehen bleibt. (ArG Aachen, 8 Ca 2199/22)