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Steuertipp: Der Soli ist (immer noch) nicht verfassungswidrig
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Rechtstipp: Verbraucherrecht - Batterien per Fernzugriff abzuschalten, ist problematisch
Vermieter von Batterien für Elektroautos haben nicht das Recht, die Batterien nach einer Vertragskündigung per digitalem Fernzugriff abzuschalten. Das gelte auch dann, wenn sie diese Möglichkeit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgeschrieben haben. Denn das Fahrzeug als Ganzes funktioniere dann nicht mehr. Hat der Mieter keine Möglichkeit, die Batterie durch ein anderes Fabrikat auszutauschen, so sei der Eingriff zu massiv. Bei beruflich auf das Auto angewiesenen Mietern könne das außerdem zu großen Problemen führen. (BGH, XII ZR 89/21)