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Steuertipp: Säumniszuschläge können nicht «teilverfassungswidrig» sein
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Höhe der Säumniszuschläge (normalerweise werden die in Höhe von 1 % fällig, wenn jemand eine festgesetzte Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet) verfassungswidrig sein kann. Dabei könne eine Festlegung von Zuschlägen nur „insgesamt verfassungsgemäß oder verfassungswidrig sein“ - und es könne keine „Teil-Verfassungswidrigkeit in Bezug auf einen bestimmten Zweck (...) geben“. (FG Münster, 8 V 2789/21) - vom 14.02.2022