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Belastungs-Check 2026

Wie viel bleibt Ihnen von Ihrem Einkommen wirklich?

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Belastungsbarometer: Es bleibt immer weniger von Ihrem Einkommen

Laut der Prognose des Deutschen Steuerzahlerinstituts des Bundes der Steuerzahler fällt der diesjährige Steuerzahlergedenktag auf den 13. Juli. Das bedeutet, dass statistisch betrachtet die Bürger mehr als die Hälfte des Jahres 2026 für staatliche Kassen arbeiten.

Die durchschnittliche Belastung der Einkommen mit Steuern und Abgaben liegt 2026 voraussichtlich bei 53,1 Prozent. Die Einkommensbelastungsquote ist somit um etwa 0,2 Prozentpunkte höher als im Jahr zuvor.

Für unsere Prognosen stützen wir uns auf Daten aus Haushaltsbefragungen des Statistischen Bundesamts ( „Laufenden Wirtschaftsrechnungen“).

Belastungsanstiege gibt es im Bereich der Krankenversicherung beim GKV-Zusatzbeitrag. Zudem sind die CO2-Abgaben und Stromumlagen insgesamt deutlich höher als im Jahr 2025. Einkommenssteigerungen haben progressionsbedingt zu wachsenden Durchschnittssteuersätzen geführt, wenngleich der Abbau der kalten Progression diesen Anstieg abgebremst hat. Der „Tankrabatt“ im Mai/Juni hat die Energiesteuerlast etwas gedämpft.

Details zur Belastungsquote

So prognostizieren wir den Steuerzahlergedenktag und berechnen das Belastungsbarometer

So prognostizieren wir den Steuerzahlergedenktag und berechnen das Belastungsbarometer

Berechnungsgrundlagen

Für die Berechnung des Steuerzahlergedenktags prognostiziert das Deutsche Steuerzahlerinstitut (DSi) des Bundes der Steuerzahler, wie hoch die Einkommensbelastungsquote eines durchschnittlichen Arbeitnehmerhaushalts im laufenden Jahr ausfallen wird. Grundlage dieser Schätzung sind detaillierte Daten aus den Haushaltsbefragungen des Statistischen Bundesamts. Für die diesjährige Berechnung wurden die aktuellen verfügbaren Zahlen aus den „Laufenden Wirtschaftsrechnungen“ (LWR) verwendet. Turnusgemäß hätten Daten der aktuellen „Einkommens- und Verbrauchsstichprobe“ (EVS) für das Kalenderjahr 2024  vorliegen müssen. Wegen methodischer Umstellungen des Statistischen Bundesamts bei einer anderen Datenerhebung („Einkommens- und Verbrauchsstichprobe“) ist es zu Verzögerungen bei der Erstellung der LWR 2024 gekommen. Das Statistische Bundesamt konnte uns daher nicht wie in den Vorjahren Sonderauswertungen der LWR des Vorvorjahres zur Verfügung stellen. Daher waren wir gezwungen, die LWR des Kalenderjahres 2022 zu verwenden.

Datenbasis und Erhebungsmethode

Im Rahmen der LWR erhebt das Statistische Bundesamt regelmäßig und anonymisiert umfassende Daten zu Einnahmen und Ausgaben ausgewählter Privathaushalte. Diese Haushalte dokumentieren ihre Finanzen über einen längeren Zeitraum sehr detailliert. Die erhobenen Daten werden anschließend hochgerechnet und bieten ein repräsentatives Bild der finanziellen Lebenssituation in Deutschland.

Basisjahr und Hochrechnung

Die aktuellsten vollständigen Daten stammen aus dem Jahr 2022. Darauf aufbauend hat das DSi eine belastbare Hochrechnung für das Jahr 2026 erstellt, um das diesjährige Belastungsbarometer zu erstellen.

Einkommensentwicklung

Entsprechend der Gemeinschaftsdiagnose der führenden Wirtschaftsinstitute wird für 2026 von einem durchschnittlichen Einkommenszuwachs von 3,5P rozent im Vergleich zum Vorjahr ausgegangen.

Einkommensteuerlast

Ohne Gegenmaßnahmen hätten diese gestiegenen Bruttoverdienste zu deutlich höheren Steuerlasten geführt. Durch die 2026 in Kraft getretene Tarifreform, mit der ein Abbau der kalten Progression erfolgte – eine langjährige Forderung des BdSt – wird der Zuwachs der Einkommensteuerlast abgebremst. Das ist sachgerecht, da die Einkommenssteigerungen überwiegend inflationsbedingt sind und keine real gestiegene Leistungsfähigkeit widerspiegeln. Dank des Abbaus der kalten Progression sind somit die durchschnittlichen Einkommensteuerlasten im Vergleich zum Vorjahr nur moderat gestiegen.

Sozialversicherungen

In die Berechnung fließen Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein – inklusive der Arbeitgeberanteile. Dies umfasst auch die Umlagen für den Mutterschutz, für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie die Insolvenzgeldumlage und Beiträge zur Unfallversicherung. Zwar werden sie formal vom Arbeitgeber gezahlt. Dennoch  sind sie Teil des erarbeiteten Einkommens. Ihre Einbeziehung entspricht nationalen wie internationalen Standards. Beispielsweise bezieht auch die OECD in ihrer jährlichen Analyse „Taxing Wages“ die Arbeitgeberanteile in ihre Belastungsrechnungen mit ein. Für die Schätzung des Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeitrags wurden Prognosen der Gemeinschaftsdiagnose der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute vom Frühjahr 2026 verwendet.

In diesem Jahr liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung um spürbare 0,4 Prozentpunkte höher als im Vorjahr.

Indirekte Steuern

Hier ist insbesondere zu beachten, dass im Zuge des sogenannten „Tankrabatts“ die Energiesteuersätze für Benzin und Diesel in den Monaten Mai und Juni um rund 14 Cent pro Liter vermindert waren. Dies senkte die Energiesteuerlast und in der Folge auch die Umsatzsteuerlast entsprechend.

Berücksichtigt ist auch, dass für diese Kraft- und Heizstoffe eine CO2-Abgabe erhoben wird. Sie bemisst sich entsprechend der CO2-Emissionsmenge dieser Energieträger und dem festgelegten Preis der Emission einer Tonne CO2. Dieser CO2-Preis bewegt sich in diesem Jahr in einem Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro, sodass sich die CO2-Abgabesätze für Kraft- und Heizstoffe entsprechend deutlich erhöht haben. 

Quasisteuern

Strom verteuert sich für die Verbraucher staatlich bedingt ebenfalls. Zu berücksichtigen ist hier, dass die KWKG-Umlagen im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt knapp sieben Prozent deutlich höher ist. Die übrigen Stromumlagen sind relativ stabil geblieben. Die frühere und sehr teure EEG-Umlage zahlen inzwischen nicht mehr die Stromkunden direkt. Stattdessen zahlen sie sie indirekt mit ihren Steuern an den Bund, der die EEG-Subventionen seit dem Jahr 2023 aus seinem Haushalt direkt finanziert.

Eine andere Quasisteuer, die grundsätzlich jeder Privathaushalt zu zahlen hat - der Rundfunkbeitrag – liegt bislang unverändert bei 18,32 Euro pro Monat.

Berechnung und Ergebnisse für 2026

Der Durchschnittshaushalt

Für die rund 22 Millionen Arbeitnehmerhaushalte (Arbeiter, Angestellte und Beamte) in Deutschland hat das Statistische Bundesamt einen repräsentativen Durchschnittshaushalt ermittelt, bestehend aus 2,3 Personen. Diese Gruppe umfasst vielfältige Konstellationen: von Singles und Alleinerziehenden über kinderlose Paare bis hin zu Familien und Wohngemeinschaften, mit Teil- und Vollzeitbeschäftigungen.

Laut unseren Hochrechnungen für das laufende Jahr beträgt der durchschnittliche Bruttoverdienst dieses Durchschnittshaushalts mit 2,3 Personen 6.572 Euro monatlich. Hinzu kommen Einnahmen aus selbstständiger Nebentätigkeit und Kapitalvermögen (rund 144 Euro). Einschließlich der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung ergibt sich ein monatliches Gesamteinkommen von 8.139 Euro.

Davon fließen laut unserer Prognose 981 Euro an Einkommensteuer und 2.627 Euro an Sozialabgaben an den Staat.

Im Rahmen der „Laufenden Wirtschaftsrechnungen“ des Statistischen Bundesamts führen die Befragten auch sehr detailliert Buch über ihre täglichen Ausgaben. Dank der amtlichen Hochrechnungen liegen somit ausführliche und repräsentative Daten zum Konsumverhalten der Privathaushalte vor. Dadurch konnte das Deutsche Steuerzahlerinstitut (DSi) diverse Einzelprognosen zur Belastung mit indirekten Steuern und Quasisteuern im laufenden Jahr erstellen.

Insgesamt schätzen wir für das Jahr 2026, dass ein durchschnittlicher Arbeitnehmerhaushalt indirekte Steuern und Quasisteuern in Höhe von monatlich rund 717 Euro zahlt.

Von  8.139 Euro Gesamteinkommen fließen also voraussichtlich 4.325 Euro an Steuern und Sozialabgaben an den Staat. Die Einkommensbelastung dieses Durchschnittshaushalts beträgt somit 53,1 Prozent. Das sind 0,2 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Rein rechnerisch arbeitet dieser Haushalt also die ersten 193 der 365 Tage des Jahres 2026 für öffentliche Kassen. Der Steuerzahlergedenktag 2026 fällt somit auf Montag, den 13. Juli.

Dank spezieller Auswertungen der Haushaltsdaten, die das Statistische Bundesamt dem DSi zur Verfügung gestellt hat, lässt sich die durchschnittliche Belastungsquote zusätzlich nach Haushaltstypen differenzieren:

Single-Haushalt

Ein alleinlebender Arbeitnehmer erzielt im Jahr 2026 voraussichtlich ein monatliches Einkommen von 5.472 Euro (inklusive Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung). Davon entfallen 1.152 Euro auf direkte und indirekte Steuern sowie 1.803 Euro auf Sozialabgaben. Seine persönliche Belastungsquote liegt damit bei 54,0 Prozent. Sein Steuerzahlergedenktag fällt auf Freitag, den 17. Juli 2026 – er arbeitet also sogar noch vier Tage länger für den Staat als der Durchschnittshaushalt mit 2,3 Personen.

Mehr-Personen-Haushalt

Alle Haushalte mit mehr als einer Person – insbesondere Paare, ggf. mit Kindern – verfügen im Durchschnitt über ein monatliches Einkommen von 9.496 Euro (inklusive Arbeitgeberbeiträge). Davon fließen 1.973 Euro in Form von direkten und indirekten Steuern sowie 3.048 Euro an Sozialabgaben an den Staat. Die daraus resultierende Belastungsquote beträgt 52,9 Prozent. Für diese Haushalte fällt der Steuerzahlergedenktag auf Montag, den 13. Juli 2026.