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Vorstand

Landesverband

Bund der Steuerzahler Sachsen e. V.

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Dirk Mohr
Vorsitzender des Vorstands

Dirk Mohr

„Als eine der größten landesweiten Bürgerinitiativen in Sachsen liegt uns die Zukunft unseres schönen Freistaates und die unserer Kinder und Enkel am Herzen. Der Schlüssel zum Erfolg ist eine ausgewogene Einnahmen- und Ausgabenpolitik im Land. Machen wir uns gemeinsam dafür stark.“

Die neue Grundsteuer ab 01.01.2025 !!!

 

Im Jahr 2022 wurden alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Auf diesen neuen Grundsteuerwerten basiert die neue Grundsteuer, die ab 01.01.2025 von den Eigentümern zu zahlen sein wird. Die konkrete Höhe der Grundsteuer ab 2025 ändert sich für jeden Steuerpflichtigen.

Auf Grund der in den letzten Jahren stark angestiegenen Grundstückspreise wurde der Grundsteuermessbetrag nach oben korrigiert. Im Bundesmodell sind es 0,31 ‰ für Wohnhäuser. Sachsen hat das Bundesmodell mit angepassten Steuermesszahlen übernommen.

Bei Grundstücken, die nach § 249 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 BewG mit Gebäuden bebaut sind, die überwiegend Wohnzwecken dienen, beträgt in Sachsen die Steuermesszahl  0,36 ‰. Für Familienhäuser muss nach dem sächsischen Landesmodell wegen der höheren Steuermesszahl mehr Grundsteuer gezahlt werden als nach dem Bundesmodell.

Die Hebesätze wurden ebenfalls bis Ende 2024 neu festgesetzt. Eine entscheidende Rolle spielt hier der Bodenrichtwert, indem er direkt die Höhe der Grundsteuer mitbestimmt, die die Eigentümer jährlich entrichten müssen. Zwar wurden die Hebesätze in allen drei sächsischen Großstädten gesenkt, trotzdem drohen den meisten Hausbesitzern auf Grund der gestiegenen Bodenrichtwerte höhere Grundsteuern.

Die Versendung der neuen Grundsteuerbescheide soll ab Anfang Januar 2025 erfolgen. Bestehende Daueraufträge für die Grundsteuerzahlungen sind zu stornieren. Wer bereits ein SEPA–Mandat eingereicht hat, muss nichts unternehmen.

 

Steuertermine Januar 2025

 

10.01. (13.01.)  

Lohn- und Kirchenlohnsteuer (monatliche VZ und jährliche Anmeldung) 

Solidaritätszuschlag  

Umsatzsteuer (monatliche und vierteljährliche Vorauszahlung)  

27.01. 

Zusammenfassende Meldung bei der Umsatzsteuer  

27.01. (29.01.)* 

Abgabetermin Beitragsnachweis zur Sozialversicherung (Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge) 

Hinweise: Die eingeklammerten Daten bei den Steuerterminen bezeichnen den letzten Tag der dreitätigen Zahlungsschonfrist. Die Zahlungsschonfrist gilt nicht bei Bareinzahlungen und Zahlung per Scheck. Die Veröffentlichung dieser Termine erfolgt nach sorgfältiger Prüfung, aber ohne Gewähr. Eine Haftung wird nicht übernommen. 

* Die Beitragsnachweise müssen der Krankenkasse spätestens um null Uhr des fünftletzten Arbeitstages eines Monats vorliegen. Sie müssen diese also spätestens im Laufe des Vortages übermitteln, damit die Krankenkasse am fünftletzten Arbeitstag darüber verfügen kann.

(BdSt Deutschland e. V., STEUER-News 12/2024)

 

Sachbezugswerte 2025

 

Für die Sozialversicherung wird der Wert bestimmter Sachbezüge jährlich durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt. Der Bundesrat hat die 15. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung am 22. November 2024 gebilligt. Ab dem 1. Januar 2025 werden die Sachbezugswerte für Verpflegung sowie Unterkunft und Miete angepasst. Diese Anpassung basiert auf der Verbraucherpreisentwicklung von Juli 2023 bis Juni 2024. Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung steigt auf 333 Euro. Dies bedeutet im Detail, dass für ein Frühstück 2,30 Euro und für ein Mittag- oder Abendessen jeweils 4,40 Euro pro Kalendertag angesetzt werden. Der tägliche Gesamtwert für Verpflegung beläuft sich somit auf 11,10 Euro. Für Unterkunft oder Miete wird der monatliche Sachbezugswert auf 282 Euro festgesetzt, was einem Tageswert von 9,40 Euro entspricht. Allerdings kann der Wert für Unterkunft auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, falls der Tabellenwert im Einzelfall als unangemessen erscheint.

(BdSt Deutschland e. V., STEUER-News 12/2024)

 

Wie steht es um unsere Sozialpolitik?

 

Immer wenn der Staat knapp bei Kasse ist, kommt aus Wirtschaft und Politik die Forderung beim Sozialen zu kürzen. Denn – so wird behauptet – der Sozialstaat sei viel zu teuer geworden. Das ist aber falsch.

Deutschland gibt im Vergleich mit anderen Industriestaaten weder besonders viel Geld für Soziales aus, noch sind die Ausgaben in den vergangenen Jahren übermäßig gewachsen.

Das zeigt eine Analyse des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK). Veröffentlicht von der Hans Böckler Stiftung.

Das Fazit: „Wer von einem ungebremst wachsenden Sozialstaat spricht oder davon, dass der Staat generell immer weiter aufgebläht werde, verbreitet eine Mär, die nicht durch Fakten gedeckt ist“ – so Sebastian Dullien, wissenschaftlicher Direktor des IMK.

Die Fakten!

Die Staats- oder Sozialausgaben erreichen „neue Rekorde“, so oftmals die Behauptung.

Wenn Preise und Einkommen steigen, sind immer neue „Rekorde“ bei Einnahmen und Ausgaben nur logisch. Wenn die Einkommen der Beschäftigten zulegen, müssen selbstredend auch die Rentenzahlungen steigen.

Bedeutender und aussagekräftiger sind andere Kennzahlen: Zum Beispiel das Wachstum der Sozialausgaben im Vergleich zur Wirtschaftsleistung, oder im Vergleich zu den Ausgaben in anderen, vergleichbaren Staaten.

Der Vergleich!

Im Vergleich mit anderen Industrieländern ist das Wachstum der öffentlichen Sozialausgaben in Deutschland seit Jahrzehnten unauffällig: Unter den OECD-Ländern liegt Deutschland weit hinten – mit einem Zuwachs von 26 Prozent in den letzten 20 Jahren bis 2022.

Weit vorne liegen Länder wie Irland, Polen oder Norwegen. Sogar die USA liegen  vor Deutschland.

Deutschland tummelt sich im oberen Mittelfeld, keinesfalls an der Spitze.

Von einem unaufhörlich wachsenden Sozialstaat kann also nicht die Rede sein.

Viele Menschen in Deutschland müssen mit einer kleinen Rente auskommen. Bürgergeld deckt das Existenzminimum. Der Rahmen der Anspruchsberechtigung bedarf allerdings einer grundlegenden Prüfung.

Wenn der Staat mehr Geld braucht, sind andere Ideen gefragt: Zum Beispiel, wo und wie in anderen Bereichen gespart werden kann.

Quelle: Bericht „Die Mär vom aufgeblähten Sozialstaat“

Hans-Böckler-Stiftung (Ausg. 04/24)

 

Für die sächsischen Steuerzahler wird es teuer!

Der Sächsische Landtag leistet sich erstmals vier Stellvertreter des Präsidenten.

Am 1. Oktober wurde in der konstituierenden Sitzung des Sächsischen Landtags Alexander Dierks zum Präsidenten gewählt. Bisher gab es drei Vizepräsidenten. Nun gibt es im Parlament sechs Fraktionen. Theoretisch wären damit sechs Vizepräsidenten möglich gewesen. Durch eine Änderung der Geschäftsordnung ist der Weg frei für einen vierten Vize. Diesen besetzt die SPD, sie wäre ansonsten leer ausgegangen. Damit steigen die Kosten für den sächsischen Steuerzahler in der neuen Legislaturperiode wieder einmal erheblich.

Jeder Vize-Landtagspräsident erhält für die zusätzlichen Repräsentationsaufgaben das Anderthalbfache seiner Abgeordnetendiät.Hinzu kommen eine monatliche Kostenpauschale (Reisekosten/Büro bis 5.152,42 EUR), und eine Aufwandspauschale 8.356,58 EUR (Beschäftigung Mitarbeiter/Fahrer). Für den Steuerzahler eine kostspielige Angelegenheit, die deswegen auch politisch umstritten ist. Ob es Abstriche an dieser Ausstattung geben wird, sei noch dahingestellt. Für einen vierten Vizepräsidenten wird mit Kosten von ca. 970.000 EUR pro Legislaturperiode gerechnet. Selbst einzelne Abgeordnete unterschiedlicher Fraktionen sehen einen vierten Vizepräsidenten kritisch.

Der Gedanke der Selbstbeschränkung ist dem Parlament leider nicht gekommen.