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Steuerzahlergedenktag 2022

Ab jetzt arbeiten wir in die eigene Tasche

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Das Statement von BdSt-Präsident Reiner Holznagel zum Steuerzahlergedenktag 2022

Der Steuerzahlergedenktag fällt in diesem Jahr auf den 13. Juli. Grundlage dieser Prognose ist die vom Deutschen Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler berechnete Einkommensbelastungsquote. Sie beträgt aktuell 53,0 Prozent und liegt damit 0,1 Prozentpunkte höher als im Vorjahr bzw. sogar 0,8 Prozentpunkte über dem Niveau von 2020. Die Bürger müssen also immer länger für öffentliche Kassen arbeiten.

Die Politik hat zwar an einigen Stellen Maßnahmen ergriffen, um den Belastungsanstieg zu dämpfen. Doch das geschah an den falschen Stellen viel zu massiv und an den richtigen Stellen viel zu wenig. Der milliardenschwere und schuldenfinanzierte Tankrabatt entlastet zwar kurzfristig die Bürger. Doch erkauft wird das mit steigenden Zins- und Tilgungslasten für die Bürger. Gleiches gilt für die Energiepreispauschale, die die Erwerbstätigen zunächst entlastet, aber andererseits Megabürokratie für Finanzverwaltung und Arbeitgeber bringt. Und auch hier werden die Bürger die Energiepreispauschale über Jahre und Jahrzehnte an sich selbst „abstottern“. Ähnliches Spiel bei der EEG-Umlage. Sie ist zwar inzwischen auf der Stromrechnung entfallen. Dafür zahlt sie jetzt der Bund - aus seinen von den Bürgern finanzierten Einnahmen. Und schließlich ist die Rundfunkabgabe gestiegen, weil die Politik nicht den Mut hatte, den Geldwünschen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten entgegenzutreten.

Ein Lichtblick ist lediglich das Steuerentlastungsgesetz 2022, das die Einkommensbelastungsquote dämpft. Zum einen steigt durch dieses Gesetz der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, wie von uns seit langem gefordert, von 1.000 auf 1.200 Euro. Zum anderen dämpft das Steuerentlastungsgesetz die kalte Progression, indem der steuerliche Grundfreibetrag angehoben und auch die anderen Tarifeckwerte zumindest teilweise an die Inflation angepasst wurden.

Angesichts der Rekordinflation muss die Ampelkoalition hier jedoch spürbar nachbessern. Unsere konkreten Tarifvorschläge zum vollständigen Abbau der kalten Progression liegen auf dem Tisch. Der von uns geforderte „Tarif auf Rädern“, also eine automatische Berücksichtigung der Inflation bei der Einkommensteuer, würde im Übrigen ermöglichen, dass der Fiskus die aus der kalten Progression zu erwartenden Mehreinnahmen gar nicht erst verplanen kann. Dass sich jüngst auch die Deutsche Bundesbank für solch ein Vorgehen ausgesprochen hat, lässt hoffen. Ein verlässlicher und vollständiger Abbau der kalten Progression ist ein wirksames Mittel, um zumindest den weiteren Anstieg der Einkommensbelastungsquoten zu verhindern. Perspektivisch brauchen wir eine Trendumkehr. Ziel muss eine Belastungsquote unter der 50-Prozent-Marke sein. Denn mündige Bürger sollten über mehr als die Hälfte ihres Einkommens frei verfügen können!

So prognostizieren wir den Steuerzahlergedenktag

Für die Prognosen der Belastungsquoten verwenden wir detaillierte Daten aus Haushaltsbefragungen des Statistischen Bundesamts. Für die diesjährige Prognose haben wir uns auf die „Laufenden Wirtschaftsrechnungen“. (LWR) 2020 gestützt, um den Steuerzahlergedenktag 2022 zu berechnen.

Für die LWR erhebt das Statistische Bundesamt anonymisiert die Einnahmen und Ausgaben ausgewählter Privathaushalte, die dafür ein detailliertes Haushaltsbuch führen. Die amtlichen Hochrechnungen dieser Daten liefern ein umfassendes und repräsentatives Bild der wirtschaftlichen Situation der Bürger. Da diese Auswertungen des Bundesamts zeitintensiv sind, beziehen sich die jüngsten Daten auf das Jahr 2020 und damit auf das erste Jahr der Corona-Pandemie. Das bringt unvermeidliche Schätz-Unsicherheiten für unsere Hochrechnungen auf das laufende Jahr mit sich.

Eckdaten unserer Prognose

Gestützt vor allem auf die Frühjahrs-Prognosen der führenden Wirtschaftsinstitute gehen wir davon aus, dass die Bruttoeinkommen je Arbeitnehmer 2022 um 7,6 Prozent höher als im Befragungsjahr sind. Gleichzeitig erwarten die Institute ein massives Konsumwachstum 2020/2022 von 14 Prozent. Zum einen resultiert das aus Nachholeffekte im Zuge einer auslaufenden Corona-Pandemie. Zum anderen führen die derzeit historisch hohen Inflationsraten in vielen Bereichen zu steigenden Verbraucherpreisen und damit steigenden Umsatzsteuerlasten. Unter Herausrechnung der unterproportional steigenden (Bestands)-Mieten erwarten wir ein Wachstum der umsatzsteuerrelevanten Konsumausgaben gegenüber 2020 von sogar rund 18 Prozent.

Im Bereich der Sozialversicherungsbeiträge ist berücksichtigt, dass der Beitragssatz in der Pflegeversicherung für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte gestiegen ist. Neben den üblichen Arbeitnehmerbeiträgen zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung haben wir auch die darüberhinausgehenden Beiträge berücksichtigt, die von Arbeitnehmern erwirtschaftet und als zusätzliche Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen überwiesen werden. Dies betrifft insbesondere die Umlagen für den Mutterschutz, für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die Insolvenzgeldumlage und die Beiträge zur Unfallversicherung, die allesamt formal nicht paritätisch finanziert werden.

Quasisteuern in Form des Rundfunkbeitrags und der diversen Stromumlagen, denen die Bürger nicht ausweichen können, sind ebenfalls in unseren prognostizierten Belastungsquoten enthalten. Der Rundfunkbeitrag ist im Vorjahresvergleich um 5 Prozent gestiegen. Die Stromumlagen sind in diesem Jahr für die Stromkunden spürbar gesunken. Allerdings nicht für die Bürger insgesamt, denn die Finanzierung der EEG-Umlage, die den Großteil der Stromumlagen ausmacht, ist in diesem Jahr von den Stromkunden in den allgemeinen Bundeshaushalt verschoben worden.

 

Der Durchschnitts-Haushalt

Die rund 22,6 Millionen Arbeitnehmerhaushalte (Arbeiter, Angestellte und Beamte) in Deutschland bestehen im Durchschnitt aus 2,2 Personen. Sie setzen sich aus diversen Haushaltskonstellationen zusammen; von Single-Haushalten über Alleinerziehende und kinderlose Paare bis hin zu verschieden großen Familien. Zudem sind diese Haushalte unterschiedlich stark in Teil- und Vollzeitbeschäftigungen tätig. Gemittelt über alle auftretenden Haushalts- und Erwerbskonstellationen bezieht dieser 2,2-Personen-Durchschnittshaushalt in diesem Jahr ein Monatsbruttogehalt von voraussichtlich 5.193 Euro Euro.

Hinzu kommen geringfügige Einkommen (152 Euro) aus selbstständiger (Neben-)Tätigkeit sowie aus Vermögen wie z. B. Kapital- und Mieterträgen zuzüglich der Energiepreispauschale, die in diesem Jahr jedem Erwerbstätigen (25 Euro pro Monat und pro Erwerbstätigen im jeweils betrachteten Haushalt) als einmaliges „Sondereinkommen“ ausgezahlt wird.

Des Weiteren erarbeitet der durchschnittliche Haushalt in diesem Jahr voraussichtlich 1.130 Euro als monatlichen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Das Gesamteinkommen des repräsentativen Haushalts beträgt somit in diesem Jahr 6.474 Euro pro Monat.          

Davon fließen 774 Euro als Einkommensteuern sowie insgesamt 2.038 Euro als Sozialversicherungsbeträge an den Staat. Diese Schätzungen basieren auf dem geltenden Einkommensteuertarif 2022 und den Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeitragsätzen unter Berücksichtigung der verschiedenen Haushaltskonstellationen. Für die Schätzung des Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeitrags wurden Prognosen der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute vom Frühjahr 2022verwendet.

Da die Teilnehmer der LWR 2020 monatelang ein sehr detailliertes Haushaltsbuch geführt haben, liegen repräsentative Daten zum Konsumverhalten der Privathaushalte vor. Auf Basis dessen hat das DSi Prognosen zur Belastung mit indirekten Steuern und Quasisteuern für das laufende Jahr erstellt.

Insgesamt prognostizieren wir für das laufende Jahr, dass ein durchschnittlicher Arbeitnehmerhaushalt indirekte Steuern in Höhe von monatlich rund 625 Euro zahlt.

Zusammen mit den direkten Steuerlasten (774 Euro) und den Sozialversicherungsbeiträgen (2.038 Euro) beträgt die monatliche Gesamtlast demnach 3.436 Euro. Diese Summe wird aus einem Gesamteinkommen von 6.474 Euro bezahlt. Die Einkommensbelastungsquote 2022 beträgt somit voraussichtlich 53,1 Prozent. Rechnerisch bedeutet das, dass dieser Durchschnittshaushalte die ersten 194 der 365 Tage des Jahres 2022 für öffentliche Kassen arbeitet. Damit fällt der Steuerzahlergedenktag in diesem Jahr auf den 13. Juli.

Dank der Sonderauswertungen der Haushaltsdaten, die das Statistische Bundesamt für das DSi vorgenommen hat, lässt sich diese Durchschnittsquote noch in zwei Untergruppen unterteilen (siehe Tabelle).

Single-Haushalt

Ein alleinlebender Arbeitnehmer verfügt in diesem Jahr voraussichtlich über ein Monatsbruttoeinkommen (inkl. AG-SV-Beitrag) von durchschnittlich 4.326 Euro. Davon werden 2.334 Euro für direkte und indirekte Steuern sowie für Sozialabgaben fällig. Seine Belastungsquote 2022 beträgt mithin voraussichtlich 54,0 Prozent. Bis zum 16. Juli 2022 arbeitet er also für öffentliche Kassen.

Mehr-Personen-Haushalt

Alle Nicht-Single-Haushalte verfügen im Durchschnitt aller Haushaltskonstellationen in diesem Jahr voraussichtlich über ein Monatsbruttoeinkommen (inkl. AG-SV-Beitrag) von 7.620 Euro. Davon werden 4.028 Euro für direkte und indirekte Steuern sowie für Sozialabgaben fällig. Die Belastungsquote 2022 des durchschnittlichen Mehr-Personen-Haushalts beträgt mithin voraussichtlich 52,9 Prozent. Bis zum 12. Juli 2022 arbeiten die Haushaltsmitglieder also für öffentliche Kassen.